Trägerwerkssatzung

Trägerwerk DPSG Stamm Cityscouts e.V.

Erklärung: „Was ist das Trägerwerk“

Zum Trägerwerksvorstand

Unsere Satzung

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§ 1 Name und Sitz

1.1
Der Name des Vereins ist „Trägerwerk DPSG Stamm Cityscouts e.V.“.
1.2
Sein Sitz ist Mönchengladbach.
1.3
Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Mönchengladbach unter der
Nummer VR 2024 eingetragen.
1.4
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe durch Angebot von Bildungsund
Begegnungsveranstaltungen für junge Menschen und Fortbildungsmöglichkeiten
für Erwachsene in der Jugendarbeit, insbesondere für den Stamm Cityscouts der
Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg, im Folgenden Stamm Cityscouts genannt.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die organisatorische
Unterstützung des Stammes Cityscouts bei seinen Erziehungs- und Bildungsaufgaben,
durch Beschaffung und Verwaltung der hierzu erforderlichen und zur Verfügung
stehenden Mittel und Einrichtungen, sowie Angebote an Bildungs- und
Begegnungsveranstaltungen.

§ 3 Selbstlosigkeit-Mittelverwendung

3.1
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
3.2
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3.3
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

4.1.1
Mitglied kann werden, wer dem Stamm Cityscouts als ordentliches Mitglied, gemäß
der DPSG-Verbandssatzung, angehört und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Als
Nachweis gilt der gültige DPSG-Mitgliedsausweis. Die Aufnahme erfolgt nach
schriftlichem Antrag durch den Vorstand.
oder
4.1.2
Mitglied kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich dem Stamm
Cityscouts verpflichtet fühlt und diesen fördern/ unterstützen möchte. Die Aufnahme
erfolgt nach schriftlichem Antrag durch den Vorstand.
4.1.3
Geborene Mitglieder sind:
– die gewählten Mitglieder des Stammesvorstands des Stammes Cityscouts
(Vorsitzender, Vorsitzende, Kurat)
– die Mitglieder des Trägerwerksvorstandes DPSG Stamm Cityscouts e.V.
– alle vom Stammesvorstand ernannten Leiter/Innen
4.2
Stimmberechtigte Mitglieder sind nur Mitglieder gemäß Punkt 4.1.3.
Jeder Stimmberechtigte hat nur eine Stimme.
Mitglieder nach Punkt 4.1.1 und 4.1.2 haben lediglich eine beratende Stimme.
4.3
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann
einem anderen nicht übertragen werden. Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein
berechtigt. Sie müssen dies dem Vorstand schriftlich mitteilen. Ein Mitglied des
Vereins kann nach vorheriger Anhörung durch einen mit einer Mehrheit von zwei
Dritteln der Mitglieder gefassten Beschluss der Mitgliederversammlung
ausgeschlossen werden, wenn ein Vereins- oder DPSG-verbandschädigendes
Verhalten eindeutig vorliegt. Ein Ausschluss aus der DPSG hat gleichzeitig den
Ausschluss aus dem Trägerwerk zur Folge.
4.4
Mitgliedsbeiträge werden für Mitglieder nach Punkt 4.1.1 und 4.1.3 nicht erhoben. Für
Mitglieder nach Punkt 4.1.2 wird ein Beitrag erhoben, der durch die
Mitgliederversammlung beschlossen wird. Auch im Falle des Ausscheidens oder im
Falle der Auflösung haben Mitglieder keine Rechte am Vereinsvermögen. Dies gilt
auch für freiwillige Sach- und Geldleistungen.

§ 5 Organe

5.1
Die Organe des Vereins sind:

  1. der Vorstand
  2. die Mitgliederversammlung
5.2
Beratend nimmt der/ die vom Stammesvorstand berufene Geschäftsführer/in (Bereich
Kassenführung, Kontenführung, etc.) an den Sitzungen der Organe des Vereins teil.
Den Organen des Vereins ist es gestattet, zu ihren jeweiligen Sitzungen Fachleute
hinzuzuziehen, soweit dies mit einfacher Mehrheit des jeweiligen Organs beschlossen
wird.

§ 6 Vorstand

6.1
Vorstand ist der/ die Vorsitzende(r), der/ die stellvertretende Vorsitzende(r) und der/
die Schriftführer(in).
6.2
Vorsitzende(r) ist ein Mitglied des Stammesvorstandes des Stammes Cityscouts, das
vom Stammesvorstand des Stammes Cityscouts für die Führung der laufenden
Geschäfte bestimmt wurde. Der/ die stellvertretende Vorsitzende und der/ die
Schriftführer/in werden auf die Dauer von zwei Jahren von der
Mitgliederversammlung mit der einfachen Mehrheit gewählt.
6.3
Der/ die Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und ist
Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung gebunden. Er führt im Rahmen dieser Beschlüsse die
Geschäfte des Vereins zur Erfüllung des Vereinszwecks.
6.4
Zu den Obliegenheiten des Vorstandes gehören alle Aufgaben, die nicht in die
Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen. Die Beschlüsse des Vorstandes sind
schriftlich festzuhalten.

§ 7 Mitgliederversammlung

7.1
Die Mitgliederversammlung tagt unter der Leitung der/ des Vorsitzenden wenigstens
einmal im Jahr. Der/ die Vorsitzende kann die Versammlungsleitung einem
Vorstandsmitglied oder einem stimmberechtigten Mitglied übertragen. Zur
Mitgliederversammlung ist mit einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen
schriftlich einzuladen. Die Einladung muss die Tagesordnung enthalten. Anträge der
Mitglieder sind vom Vorstand auf die Tagesordnung zu setzen. Die Antragsfrist endet
mit der Annahme der Tagesordnung durch die Versammlung.
7.2
Weitere Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand schriftlich einberufen,
wenn der Vorstand es für erforderlich hält, oder wenn wenigstens ein Drittel der
Mitglieder es beantragt. Form und Frist wie oben.
7.3
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der
stimmberechtigten Mitglieder, darunter ein Mitglied des Vorstandes des Vereins,
anwesend sind. Ist eine Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist die
nächste Mitgliederversammlung, zu der mit einer Frist von mindestens zwei Wochen
einzuladen ist, bezüglich der selben Tagesordnung, unabhängig von der Anzahl der
erschienen, stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
7.4
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der
anwesenden Stimmberechtigten gefasst; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der
Versammlungsleitung den Ausschlag.
7.5
Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine
Niederschrift anzufertigen, die von der Versammlungsleitung und der
Protokollführung unterzeichnet wird.
7.6
Die Mitgliederversammlung nimmt den Bericht des Vorstandes über die Tätigkeit des Vereins im abgelaufenen Geschäftsjahr und den Prüfbericht der Kassenprüfer entgegen. Darüber hinaus beschließt die Mitgliederversammlung über die Geschäftsordnung des Vereins insbesondere:
– die Wahl des Vorstandes,
– die Wahl zweier Kassenprüfer auf die Dauer von zwei Jahren,
– die Genehmigung des Geschäftsplanes,
– die Entlastung des Vorstandes,
– den Ausschluss von Mitgliedern.
Für besondere Angelegenheiten können Ausschüsse gebildet werden.

§ 8 Satzungsänderungen – Auflösung

8.1
Zu einem Beschluss über die Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins
ist die Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
8.2
Die Satzung und Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung der Stammesversammlung des Stammes Cityscouts.

§ 9 Vermögensverwertung bei Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Trägerwerk DPSG Bezirk Mönchengladbach e.V. zur unmittelbaren und ausschließlichen Verwendung für gemeinnützige Zwecke.“
Der Satzung wurde am 12.01.1997 durch die Stammesversammlung des Stammes Cityscouts der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg zugestimmt.
Das „Trägerwerk DPSG Stamm Cityscouts e.V.“ wurde am 14.04.1997 mit dieser Satzung gegründet.
Den Änderungen der Satzung wurden am 17.03.2006 und 24.01.2014 durch die Stammesversammlungen des Stammes Cityscouts der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg zugestimmt.

 

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